
Der geltende Pflegehelferrahmen basiert auf der Verordnung vom 10. Juni 2021, die um 5 Kompetenzblöcke und 11 Schlüsselkompetenzen strukturiert ist, die auf 10 Ausbildungsmodulen verteilt sind. Die Verordnung vom 26. Februar 2025 hat diesen Rahmen verstärkt, indem sie den Umfang der erlaubten Handlungen erweitert und eine Aktualisierung der Kompetenzen für Fachkräfte, die vor 2021 diplomiert wurden, vorschreibt.
Ein weiterer, im Pflegehelfersektor weniger kommentierter Text verteilt jedoch die Karten neu: die Verordnung vom 26. Juni 2026 über die pflegerischen Handlungen. Ihre direkten Auswirkungen auf die Delegation von Pflegeleistungen an Pflegehelfer verdienen eine sorgfältige Betrachtung.
Verordnung über die Pflegehandlungen vom 26. Juni 2026: Was sich für die Delegation an Pflegehelfer ändert
Die meisten Ausbildungen und Berufsbeschreibungen konzentrieren sich auf die spezifischen Texte des staatlichen Diploms für Pflegehelfer. Die Verordnung vom 26. Juni 2026 betrifft jedoch direkt den Alltag der Pflegehelfer, auch wenn sie sich auf den Pflegeberuf bezieht.
Dieser Text erhöht die Anzahl der pflegerischen Handlungen von 46 auf 72, die in vier Kategorien organisiert sind: eigene Rolle, Handlungen auf Verschreibung, Handlungen auf Verschreibung mit möglicher medizinischer Anwesenheit und Teilnahme an medizinischen Handlungen. Durch die Erweiterung des pflegerischen Rahmens definiert er mechanisch die Handlungen neu, die im Rahmen der Zusammenarbeit an Pflegehelfer delegiert werden können.
Zu den bedeutenden Neuerungen gehören: die autonome pflegerische Konsultation, eine Erweiterung der präventiven Handlungen und der Erkennung von Vulnerabilitäten sowie neue technische Handlungen wie die klinische Untersuchung durch Pflegekräfte oder die Behandlung chronischer Wunden. Um den Pflegehelferrahmen 2026 und die neuen Handlungen zu verstehen, die daraus resultieren, müssen diese beiden regulatorischen Texte miteinander verknüpft werden.

Kompetenzblöcke und Pflegehandlungen: Verbindung zwischen Ausbildung und Praxis
Der Ausbildungsrahmen strukturiert den Verlauf um 5 Kompetenzblöcke. Jeder Block umfasst mehrere Module, die verschiedene Bereiche abdecken: Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten, Bewertung des klinischen Zustands, technische Pflege, Teamarbeit in interdisziplinären Gruppen, Kommunikation und Prävention.
Der Block, der sich mit der klinischen Bewertung befasst, konzentriert die markantesten Entwicklungen. Pflegehelfer müssen nun die Überwachung vollständiger Vitalparameter beherrschen: Blutdruck, Sauerstoffsättigung, Atemfrequenz, Diurese, Bewusstseinszustand. Diese Handlungen, die früher auf den pflegerischen Bereich beschränkt waren, sind seit 2021 im Pflegehelferrahmen verankert und durch die Verordnung von 2025 verstärkt worden.
Technische Handlungen konkret beherrschen
Die Liste der erlaubten Handlungen geht über die einfache Körperpflege oder Essenshilfe hinaus. Die technischen Pflegehandlungen, die für diplomierte Pflegehelfer zugänglich sind, umfassen nun:
- Die Messung und Überwachung der Vitalparameter (Puls, Temperatur, Blutdruck, Sättigung, Atemfrequenz)
- Die Teilnahme an der Verabreichung von oralen Therapeutika, unter bestimmten Bedingungen der Delegation durch die Pflegekraft
- Die Identifizierung anatomischer Zonen im Zusammenhang mit spezifischen Pflegehandlungen (Injektionsstellen, Wundverbandszonen)
- Die Überwachung nach der Pflege und das Vorgehen im Falle einer festgestellten Anomalie
Jede Handlung erfolgt unter der Verantwortung und in Zusammenarbeit mit der staatlich diplomierten Pflegekraft. Das Konzept des Aufgabenwechsels bleibt ein permanenter Punkt der Wachsamkeit: Eine Handlung außerhalb des Rahmens zu tätigen, zieht die persönliche Verantwortung des Fachmanns nach sich.
Verpflichtung zur Aktualisierung der Kompetenzen für Pflegehelfer, die vor 2021 diplomiert wurden
Fachkräfte, die das DEAS vor der Reform von 2021 erworben haben, profitieren nicht automatisch vom neuen Umfang der Handlungen. Die Verordnung vom 26. Februar 2025 schreibt eine Aktualisierungsschulung der Kompetenzen vor, um gemäß dem geltenden Rahmen zu arbeiten.
Diese Schulung deckt die Unterschiede zwischen dem alten Rahmen (aus dem Jahr 2005) und dem aktuellen Rahmen ab. Der Rahmen von 2005 sah weder die autonome Überwachung von Vitalparametern noch die strukturierte Teilnahme an bestimmten technischen Handlungen vor. Der Übergang von einem Rahmen zum anderen stellt einen Wandel der beruflichen Haltung dar, nicht nur eine einfache Ergänzung von Handlungen.
Inhalt und Validierung der Schulung
Die Weiterbildungsträger (Rotes Kreuz Kompetenz, IFAS, anerkannte Ausbildungszentren) bieten Aktualisierungsmodule an. Das Programm behandelt folgende Punkte:
- Regulatorische Erinnerung an die Rolle des Pflegehelfers und die Grenzen der Verantwortung
- Praxis der klinischen Überwachungsmaßnahmen, die durch den Rahmen 2021-2025 eingeführt wurden
- Verbindung zur eigenen Rolle der Pflegekraft, insbesondere im Licht der Verordnung vom 26. Juni 2026
- Bewertung der erworbenen Kompetenzen mit Validierung nach Blöcken
Die Validierung erfolgt nach Kompetenzblöcken, was eine schrittweise Anerkennung ermöglicht, ohne die gesamte Grundausbildung erneut durchlaufen zu müssen. Pflegehelfer, die bereits im Dienst sind, können diese Aktualisierung im Rahmen der beruflichen Weiterbildung absolvieren.

Zusammenarbeit zwischen Pflegehelfer und Pflegekraft: ein rechtlicher Rahmen, den es zu kennen gilt
Die Erweiterung der Handlungen für Pflegehelfer bedeutet nicht totale Autonomie. Jede technische Handlung fällt in einen Kooperationsrahmen, der durch das öffentliche Gesundheitsgesetz definiert ist. Die Pflegekraft bleibt der Dreh- und Angelpunkt der Delegation: Sie bewertet die klinische Situation, entscheidet, eine Handlung zu delegieren, und überwacht deren Ausführung.
Mit der Verordnung vom 26. Juni 2026, die die Anzahl der pflegerischen Handlungen auf 72 erhöht, erweitert sich der Kooperationsbereich. Pflegehelfer werden vermehrt für Überwachungs-, Präventions- und Erkennungsaufgaben herangezogen. Diese Entwicklung verändert die Organisation der Teams, insbesondere in Altenheimen und in Krankenhausdiensten, wo das Verhältnis von Pflegekraft zu Pflegehelfer eine feine Verteilung der Verantwortlichkeiten erfordert.
Das Risiko eines Aufgabenwechsels steigt proportional zur Erweiterung des Rahmens. Ein Pflegehelfer, der eine Handlung ausführt, die nicht durch seine Ausbildung abgedeckt ist oder nicht formell von einer Pflegekraft delegiert wurde, setzt sich disziplinarischen und strafrechtlichen Konsequenzen aus. Die Nachverfolgbarkeit der Delegationen im Pflegebericht wird zu einem Reflex, der in die tägliche Praxis integriert werden muss.
Der Pflegehelferrahmen 2026 beschränkt sich nicht auf eine Liste zusätzlicher Handlungen. Er konfiguriert die Rolle des Pflegehelfers in der Versorgungskette neu, mit Anforderungen an Ausbildung, Nachverfolgbarkeit und Zusammenarbeit, die sowohl neue Absolventen als auch erfahrene Fachkräfte betreffen.